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Praxisworkshop: SGU Schulungen und -Prüfungen (SCC/SCP) für Mitarbeiter und Führungskräfte

Hintergrund: 
Was ist SCC (Safety Certificate Contractors) und warum ist es für Kontraktoren so wichtig?

Was ist SCP (Safety Certificate Personnel Services) und warum ist es für Personaldienstleister so wichtig?

In der Großindustrie, bei den Energieversorgern, insbesondere den Kraftwerken, der Stahlherstellung und der (petro-)chemischen Industrie werden regelmäßig Fremdfirmen, sogenannte Kontraktoren oder Subunternehmen und Personaldienstleister eingesetzt.

Um einen einheitlichen, international anerkannten Sicherheitsstandard zu gewährleisten, fordern die Betriebe von den Kontraktoren und Personaldienstleistern Nachweise über die Kenntnisse zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.

Daher wird im deutschsprachigen Raum auch oft von einer SGU-Schulung/Prüfung gesprochen. Für eine Unternehmenszertifizierung nach dem SCC/SCP Regelwerk nach den Dokumenten 003 und 023 wird in der Pflichtfrage 3.3 bzw. Pflichtfrage 3.2 eine erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfung für operative Führungskräfte und eine für operativ tätige Mitarbeiter von Kontraktoren und Personaldienstleistern gefordert.

Diese Forderung gilt für alle im Geltungsbereich des SCC-Zertifikates operativ tätigen Mitarbeiter und operativen Führungskräfte (mindestens 90 %), die länger als 3 Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Diese müssen eine SGU-Ausbildung einschließlich -Prüfung (Dokument 016 oder Dokument 018 für Mitarbeiter und Dokument 17 für Führungskräfte) erfolgreich absolviert haben. Deshalb benötigen die betroffenen operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte ein SCC-Zertifikat.

Ziel der Schulung: 
Ziel der Schulung ist es, Kenntnisse über sicherheitsgerechtes Verhalten bei den Teilnehmern zu vertiefen und die Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (Arbeitssicherheit).

Am Ende der Schulung erfolgt eine Prüfung, nach Erfolg erhält der/die Teilnehmer/in ein SCC-Zertifikat (Gültigkeit: 5 Jahre, bei ab 1.November 2021 erworbenen Zertifikaten):

  • ohne akkreditierter Personenzertifizierung (SCC) für Mitarbeiter (Dok. 016)
  • mit akkreditierter Personenzertifizierung (SCC) für Mitarbeiter (Dok. 018)
  • mit akkreditierter Personenzertifizierung (SCC) für Führungskräfte (Dok. 017)

Die SGU-Prüfung gem. Dokument 017/ 018 erfolgen durch eine akkreditierte Personalzertifizierungsstelle. Diese sind auch außerhalb Deutschlands gültig (v. a. in Belgien und den Niederlanden).

Zielgruppe:

  • operativ tätige Mitarbeiter (z. B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure)
  • operative tätige Führungskräfte (z. B. Ingenieure, Techniker, Meister, Produktionsleiter, Disponenten)

Inhaltsübersicht:

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Gefährdungs- und Risikobeurteilung
  • Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten
  • Betriebliche Organisation
  • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
  • Notfallmaßnahmen
    Gefahrstoffe und Gefahrguttransport
  • Brand- und Explosionsschutz
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitsverfahren
  • Elektrizität und Strahlung
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Teilnahme an der SCC-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter (nach SCC-Dok.016/017/018)

Dauer:
1,0 Tagewerk á 8 Unterrichtseinheiten (UE) / 290,- €* zzgl. Prüfungsgebühr**

3,0 Tagewerk á 24 Unterrichtseinheiten (UE) / 780,- €* zzgl. Prüfungsgebühr**

(*Die Preisangaben gelten pro Teilnehmer.

**Die Prüfungsgebühr für die SGU-Prüfung gem. Dokument 017/ 018 erfolgt durch die akkreditierte Personalzertifizierungsstelle direkt und beträgt ca. 160,- € / 125,- €)

Voraussetzungen:
Die eintägige Schulung richtig sich an Personen mit Arbeitsschutzkenntnissen und mit abgeschlossener Berufsausbildung gemäß BBIG bzw. höherwertiger Ausbildung oder Personen, die schon länger im Beruf arbeiten bzw. deren Personalzertifikat abgelaufen ist. Die Teilnehmer frischen bei der eintägigen Schulung Ihr Wissen zu praxisrelevanten Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes auf. Sie werden dabei auf die SCC Prüfung nach Dokument 16/18 und 17 vorbereitet.

Die dreitägige Schulung (24 Unterrichtseinheiten) richtet sich an Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und ohne größere Vorkenntnisse im Arbeitsschutz also Berufsanfänger.

Die Teilnehmer erwerben bei der dreitägigen Schulung den Nachweis über die anerkannte SCC Schulung und erfüllen somit die SCC-Prüfungsvoraussetzung ohne Nachweis einer staatlich anerkannten Berufsausbildung bzw. fehlender Berufspraxis. Sie erhalten fundiertes Wissen zu praxisrelevanten Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Sie werden auf die SCC Prüfung nach Dokument 16/18 und 17 vorbereitet.

Prüfung/Zertifikat:
Die Prüfungsabnahme gemäß Dokument 017/018 erfolgt nach aktuellen SGU-Prüfungsfragenkatalog durch eine von der DAkkS akkreditierte Personalzertifizierungsstelle

Jede Prüfung besteht aus einer Multiple-Choice-Prüfung bestehend aus 40 Fragen (bei 016/018) und 70 Fragen (bei 017).

Es werden zu jeder Prüfungsfrage mehrere Antworten angeboten, wobei nur eine Antwort richtig ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn der/die Teilnehmer/in 70% der Antworten richtig beantworten hat. Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der/die Teilnehmer/in ein Zertifikat mit Prüfnachweis.

Bemerkung:
Zur Prüfungsabnahme ist ein gültiger Personalausweis und der Nachweis zur Berufsausbildung bzw. eine Bestätigung der Berufstätigkeit vom Arbeitgeber bzw. der Nachweis der SGU Schulungen mit insgesamt 24 Unterrichtseinheiten (UE) notwendig.

Workshopbeschreibung als PDF:

Termine SGU Schulungen und -Prüfungen (SCC/SCP) :

 

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse und erstellen gerne ein individuelles Angebot zu diesem Schulungsthema.

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